Solaranlagen NEWS - Alles rund um das Thema Photovoltaik

Vorgaben, Gesetze und Förderungsmöglichkeiten - RK Elektrotechnik klärt Sie auf

Förderung, Smart Meter und die perfekte Anlagen-Nutzung

Die Welt der Photovoltaik entwickelt sich rasant weiter. Damit Sie bei den aktuellen Trends, gesetzlichen Änderungen und regionalen Vorteilen im Raum Roth den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Updates für Sie zusammengefasst.

Zuschüsse sichern: Lokale PV-Förderung im Raum Roth

Viele Immobilienbesitzer wissen gar nicht, dass direkt vor ihrer Haustür bares Geld wartet. Die Stadt Roth unterstützt den Ausbau von Photovoltaik über ein eigenes Klimaschutz-Förderprogramm. Da die Fördertöpfe zuletzt nicht vollständig ausgeschöpft wurden, stehen die Chancen für Ihren Antrag aktuell besonders gut.

Über das CO2-Minderungsprogramm der Stadtwerke Roth erhalten Sie für PV-Anlagen bei der Umsetzung von zukunftssicheren Mieterstrommodellen in Mehrfamilienhäusern einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro (10 % der Investitionskosten). Zusätzliche Boni von 300 Euro pro Mieterstrom-Abnehmer machen das Projekt für Vermieter und Eigentümergemeinschaften im Landkreis extrem attraktiv. Auch umliegende Gemeinden wie Wendelstein bieten teils eigene, starke Zuschüsse an. 

Der bürokratische Aufwand schreckt Sie ab? Keine Sorge: Die Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber, der N-ERGIE Netz GmbH, läuft mittlerweile komplett digital über ein Online-Portal. Als Ihr regionaler Partner übernehmen wir die gesamte bürokratische Abwicklung und die digitale Inbetriebnahme-Meldung direkt für Sie.

Smarte Stromzähler: Was der Smart-Meter-Rollout für Sie bedeutet

Das Messstellenbetriebsgesetz bringt große Änderungen mit sich: Der verpflichtende Einbau von intelligenten Messsystemen – den sogenannten Smart Metern – läuft auf Hochtouren. Ein Smart Meter verknüpft einen digitalen Stromzähler mit einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway).

Für PV-Anlagen-Betreiber bietet das enorme Vorteile: Sie sehen Ihren Stromverbrauch und Ihre Einspeisung künftig in Echtzeit. Das ist die perfekte Basis, um den Eigenverbrauch zu optimieren. Zudem öffnet der smarte Zähler die Tür für dynamische Stromtarife. Damit können Sie Strom aus dem Netz genau dann extrem günstig einkaufen und in Ihrem Batteriespeicher zwischenspeichern, wenn an der Strombörse die Preise im Keller sind – etwa nachts oder bei viel Wind. Wir wählen die passenden, zukunftssicheren Komponenten für Ihre Anlage aus und sorgen dafür, dass Ihr System optimal auf die neue digitale Zählerwelt vorbereitet ist.

Sicher bei Stromausfall: Notstrom vs. Ersatzstrom bei PV-Speichern

Der Wunsch nach Unabhängigkeit steht bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage oft an erster Stelle. Viele Interessenten gehen automatisch davon aus, dass das Haus bei einem Stromausfall im öffentlichen Netz einfach weiter über die Solaranlage und den Batteriespeicher versorgt wird. Das ist jedoch ein Irrglaube: Standard-PV-Anlagen schalten sich bei einem Netzausfall aus Sicherheitsgründen sofort ab.

Wenn Sie sich effektiv gegen Blackouts absichern möchten, gibt es zwei technische Lösungen, die wir bei der Planung Ihres Speichersystems berücksichtigen können:

  • Notstrom (Basis-Schutz): Bei dieser Variante liefert der Speicher bei einem Netzausfall Strom an eine einzelne, speziell installierte Steckdose (z. B. fĂĽr das Smartphone oder eine Notbeleuchtung). Das restliche Haus bleibt dunkel.

  • Ersatzstrom (Voll-Versorgung): Hier wird das gesamte Hausnetz ĂĽber eine automatische Umschalteinrichtung physisch vom öffentlichen Netz getrennt. Die PV-Anlage und der Speicher bauen ein eigenes Inselnetz auf. Ihre Haushaltsgeräte, die Heizung und das Licht laufen einfach weiter.

Das starke Trio: PV-Anlage, Wärmepumpe und E-Auto perfekt kombinieren

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, denkt meist schnell über die Anschaffung einer Wärmepumpe oder eines Elektroautos nach. Die Kombination dieser drei Komponenten senkt Ihre Energiekosten sowie Ihren CO2-Ausstoß drastisch – vorausgesetzt, das Zusammenspiel stimmt.

Das Herzstück dieser Dreierkombination ist ein intelligentes Energiemanagementsystem (EMS). Ein smartes EMS sorgt dafür, dass der selbst erzeugte Solarstrom intelligent verteilt wird: Zuerst werden die laufenden Haushaltsgeräte versorgt, danach lädt der Überschuss den Heimspeicher. Anschließend wird die Wärmepumpe angesteuert, um das Haus thermisch aufzuheizen, und zeitgleich oder nachgelagert wird das E-Auto exakt mit dem verbleibenden Überschuss geladen (Überschussladen).

Durch diese Logik maximieren Sie Ihren Eigenverbrauch und machen sich nahezu unabhängig von steigenden Strom- und Spritpreisen. Wir planen Ihr Gesamtsystem von Anfang an so, dass alle Komponenten reibungslos miteinander kommunizieren.

Wir beraten Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen, wie wir das Maximum aus Ihrem Dach herausholen!

News zum Thema Photovoltaik Landkreis Roth
Mai 2026

Ausbildungsplatz

Wir arbeiten in einem zukunftsträchtigen Markt und suchen engagierte und verantwortungsvolle Mitarbeiter (w/m), die uns in unserem weiteren Wachstum unterstützen und im regenerativen Energiemarkt gerne mitarbeiten.
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik/ Elektriker (m/w/d)
Februar 2025
ENWG Novelle 2025

EnWG-Novelle 2025

Am 31.01.2025 beschloss der Bundestag eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“. Es beinhaltet u.a. weitreichende Änderungen für die EEG-Einspeisevergütung, die Direktvermarktung und die Netzsteuerung.

Welches Ziel hat die EnWG-Novelle 2025?

Die Reform des EnWG hat 3 Ziele: Das Gesetz soll PV-Überschüsse im Stromnetz reduzieren, Betreiber*innen von Solaranlagen mehr Flexibilität geben und Anreize schaffen, PV-Strom stärker selbst zu nutzen – etwa durch die teilweise Abschaffung der Einspeisevergütung für Neuanlagen. Das betrifft sowohl private als auch kommerzielle Photovoltaik. Das Gesetzespaket wird darum auch „Solarspitzen-Gesetz“ genannt.
Hintergrund ist der starke Zubau an erneuerbaren Energien, der in Zeiten geringen Verbrauchs zu negativen Strompreisen fĂĽhren und das Netz destabilisieren kann.

Ab wann gilt die EnWG-Novelle 2025?

Die Neufassung des EnWG kann noch im Februar 2025 im Bundesrat zur Abstimmung kommen. Die nächste Bundesrats-Sitzung findet am 14.02.2025 statt. Das bedeutet, dass das Solarspitzen-Paket bereits im März 2025 gelten kann.

Was bedeutet das fĂĽr die EinspeisevergĂĽtung nach EEG ab 2025?

Die wichtigste Änderung der EnWG-Novelle ist der Wegfall der Einspeisevergütung ab 2025 für Neuanlagen – derzeit 7,95 ct/kWh bei negativen Strompreisen. Das bedeutet, dass Anlagen, die du ab dem 01.03.2025 installierst, keine Vergütung erwirtschaften, wenn der Börsenstrompreis in Deutschland <0,00 € liegt. 2023 traf das auf etwa 300 Stunden zu, 2024 waren es durch den starken Solar-Ausbau schon über 450 Stunden. Das entspricht gut 5 % der gesamten Jahresbetriebszeit. Für alle anderen Stunden im Jahr gilt die bisherige Regelung zur Einspeisevergütung.

Trotzdem werden die Anlagenbetreiber*innen weiterhin von der Solarförderung in Deutschland profitieren: Sie erhalten während des 20-jährigen Förderzeitraums für PV-Anlagen für alle Stunden mit positivem Strompreis regulär weiter die Einspeisevergütung. Außerdem werden die „verlorenen“ Stunden gezählt und am Ende des Förderungszeitraums an diese 20 Jahre angehängt.
Es gilt Bestandsschutz, d.h. bereits installierte und angeschlossene Anlagen sind nicht betroffen.

Was bedeutet die EnWG-Novelle fĂĽr die Direktvermarktung ab 2025?

Grundsätzlich macht die Neuregelung des EnWG 2025 die Direktvermarktung von Solarstrom für kleinere Anlagen einfacher, ohne dazu zu verpflichten: Die Obergrenze von 100 kWp Anlagenleistung bleibt bestehen und wird nicht – wie befürchtet – auf 25 kWp gesenkt. Erst ab dieser Schwelle sind Betreiber*innen zur Direktvermarktung an der Strombörse verpflichtet. Die übrigen Regelungen aus dem Solarpaket 1 von 2024 bleiben bestehen.

Anlagensicherheit, §14a EnWG & Steuerbarkeit

Die EnWG-Novelle schafft auch Anreize, PV-Anlagen flächendeckend steuerbar zu machen. Das soll die Erneuerbaren dauerhaft in den Strommarkt integrieren, indem Netzbetreiber die PV-Leistung zum Schutze des Stromnetzes regulieren können. Wenn du dabei an §14a EnWG denkst, liegst du richtig – die Regelungen der Gesetzesnovelle haben dasselbe Ziel und funktionieren ähnlich.

Diese Steuerung erfordert ein Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem. Smart Meter sind seit dem 01.01.2025 für Neuanlagen ab 7 kWp Leistung sowieso Pflicht – alles dazu kannst du in unserem Ratgeber zum Smart-Meter-Rollout nachlesen. Solange eine PV-Anlage – ausgenommen Balkonkraftwerke – nicht mit einem Smart Meter ausgestattet ist, darf sie nur 60 % der installierten Peak-Leistung ins Netz einspeisen. Das soll verhindern, dass Solarspitzen ungesteuert ins Netz gelangen und das Stromnetz in Deutschland beschädigen.

Die Drosselung auf 60 % der Maximalleistung ist aber kein Beinbruch: Der Bundesverband Solarwirtschaft hat in einer Studie festgestellt, dass selbst Volleinspeise-Anlagen in Süd-Ausrichtung hiermit nur 8–9 % weniger Energie einspeisen. In Ost-West-Ausrichtung ist es nur etwa 1 % Verlust – und für Residential-Anlagen gilt schließlich: Ost-West is best.

News zum Thema Photovoltaik Landkreis Roth
Januar 2024

Umsatzsteuer – Sparen Sie jetzt die 19% MWST!

Eine der wichtigsten steuerlichen Änderungen, die im Jahr 2023 in Kraft treten, betrifft die Umsatzsteuer. Seit Anfang des Jahres fällt für bestimmte Photovoltaik-Anlagen der Null-Steuersatz, d.h. keine Umsatzsteuer mehr, an. Ihnen bleibt die Zahlung von 19% MWST erspart. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die die Kriterien für die Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Kauf erfüllen. Zudem müssen Unternehmer, deren unternehmerischer Umsatz insgesamt so hoch ist, dass die Kleinunternehmer-Regel für sie nicht anwendbar ist, keine Umsatzsteuer mehr auf den Eigenverbrauch abführen.

Seit 2023 / 2024 sind alle PV-Anlagen bis 30 kWp automatisch von der Einkommen- und Mehrwertsteuer befreit. Bislang war die Befreiung von der Einkommensteuerpflicht nur bis zu einer Leistung von 10 kWp möglich (Liebhaberei-Regelung). Somit profitieren jetzt mehr Menschen als vorher.
News zum Thema Photovoltaik Landkreis Roth
Januar 2024

Ausbildungsplatz

Wir arbeiten in einem zukunftsträchtigen Markt und suchen engagierte und verantwortungsvolle Mitarbeiter (w/m), die uns in unserem weiteren Wachstum unterstützen und im regenerativen Energiemarkt gerne mitarbeiten.

Ausbildungsplatz 2024: Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik/ Elektriker (m/w/d)

News zum Thema Photovoltaik Landkreis Roth
Januar 2024

Verringern Sie Ihre Stromrechung

Mit der Installation einer Photovoltaikanlage und einem Speichersystem der Firma RK Elektrotechnik können Sie Ihren eigenen kostenlosen Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle erzeugen, Speichern – was Ihrem Zuhause und Ihrem Geldbeutel zugute kommt.

News zum Thema Photovoltaik Landkreis Roth
Februar 2023

EEG 2023 und Jahressteuergesetz 2022: Weitreichende Änderungen bei PV Anlagen

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem 30. Juli 2022 in Kraft – die Änderungen haben unter anderem gestiegene Einspeisevergütungen zur Folge und sollen den Ausbau der Sonnenenergie weiter fördern. Nominell sind die geänderten Einspeisevergütungen schon in Kraft, werden aber erst nach der Freigabe der EU-Kommission wirksam – und werden dann ggf. nachgezahlt. Die meisten anderen Regelungen im neuen EEG treten ohnehin erst zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Außerdem bringt das Jahressteuergesetz 2022 weitere Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.  [EEG 2023 Vergütung]

News zum Thema Photovoltaik Landkreis Roth
Februar 2023

Balkonkraftwerk

Das Klima schĂĽtzen und eigenen Stromkosten senken:

Mit einem Balkonkraftwerk kann jeder, der über einen Balkon oder eine Terrasse verfügt, seinen ganz persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage, die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus oder Wohnung angeschlossen wird.
Der produzierte Strom kann unmittelbar für den eigenen Bedarf genutzt werden. Als Fachbetrieb für Erneuerbare Energien können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Wünsche anbieten. Mit einem Balkonkraftwerk haben Sie die Möglichkeit, aktiv und verantwortungsvoll am Prozess einer nachhaltigen Stromerzeugung teilzunehmen.

Um eine eigene Photovoltaikanlage betreiben zu können, ist es nicht länger notwendig, ein eigenes Dach oder eine entsprechend groĂźe Freifläche sein eigen zu nennen – ein Balkon reicht bereits aus um ein Balkonkraftwerk zu betreiben.

Balkonkraftwerk

Lassen Sie sich von uns beraten.